Mit dem Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ sollen Sportvereinen und Sportverbänden von 2019 bis 2022 zur Modernisierung und Instandsetzung, zur energetischen Sanierung und für den barrierefreien Ausbau von Sportstätten Landesmittel bereitgestellt werden. Die Zuwendung wird der Ankündigung zufolge als sog. „verlorener Zuschuss“ ausgezahlt. Die gewährten Mittel müssen vom Projektträger also nicht zurückgezahlt werden. Die Verwaltung des Programms erfolgt über die NRW.Bank, bei der auch die Förderanträge zu stellen sind. Die nähere Ausgestaltung des Programms soll demnächst durch Förderrichtlinien erfolgen.
Eine Veröffentlichung der Förderrichtlinien ist für das erste Halbjahr 2019 geplant.
UPDATE: 17.06.2019
„Moderne Sportstätte 2022“: So funktioniert das neue Förderprogramm
Die neusten Informationen mit Video zum Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Förderung von Investitionsmaßnahmen ab 10.000,- EUR
Die Förderung gilt für Investitionsmaßnahmen ab mind. 10.000 Euro zur Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Entwicklung, zum Umbau und Ersatzneubau von Sportstätten und -anlagen. Hierbei liegt der besonderer Schwerpunkt auf der energetischen, digitalen Modernisierung, Geschlechtergerechtigkeit, der Herstellung von Barrierefreiheit und auf Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, Verletzungen und Schäden im Sport. Die Fördermittel sind nicht zur Ablösung von Krediten oder zum Kauf von Gebäuden vorgesehen.
Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, betont die Wichtigkeit eines „Höchstmaß an Vereinfachung der Verfahren“, um einen möglichst geringen bürokratischen Aufwand für die ehrenamtlich geführten Sportorganisationen sicherzustellen. Z.B. kommt bei Förderungen bis 1 Mio. Euro keine Anwendung des öffentlichen Vergaberechts zur Geltung und es gibt eine Festbetragsfinanzierung. Darüber hinaus reicht ein einfacher Verwendungsnachweis aus. Auch wichtig zu wissen ist, dass kein „Windhundverfahren“ beim Eingang der Anträge Anwendung findet.
Verfahrensablauf und Auswahl der Fördermaßnahmen:
Die Vereine können ihre Projektskizzen über ihren jeweiligen Stadtsportbund, Stadtsportverband bzw. Gemeindesportverband oder Kreissportbund bei der Staatskanzlei einreichen, die im Anschluss die Entscheidung über den Förderung trifft. Die Zuwendung erfolgt dann über die NRW.BANK als Bewilligungsbehörde. Voraussichtlich ab dem 1. Oktober können die ersten Projektskizzen über das Förderportal des Landessportbundes NRW eingereicht werden; die ersten Fördermittel können schon in diesem Jahr fließen!
Weitere Informationen:
- Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ des Landes Nordrhein-Westfalen (PDF)
- Fördersummen nach Gemeindegebieten (PDF)
- Entwurf der Förderrichtlinie (PDF)
- Anlage zum Entwurf der Förderrichtlinie (PDF)
UPDATE: 01.10.2019
„Moderne Sportstätte 2022“: Wissenswertes zum Förderprogramm
Das neue Förderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ ist gestartet. Sportvereine können seit dem 1. Oktober 2019 über das LSB-Förderportal Zuschüsse für die Sanierung und Modernisierung ihrer Sportstätte beantragen, wenn der Verein Eigentümer der Anlage ist. Auch pachtende oder mietende Vereine können Anträge stellen, wenn sie als wirtschaftliche Träger zuständig für „Dach und Fach“ sind. Die Stadt- und Kreissportbunde sowie die Stadt- und Gemeindesportverbände koordinieren die Anträge und beraten die Sportvereine in ihrem Gemeindegebiet.
Weitere Informationen auf der Webseite des LSB NRW