Seit dem 01. Januar 2022 ist die neue Förderrichtlinie des BMU über den Projektträger ZUG in Kraft getreten. Alle Informationen erhalten Sie hier.
Förderung von LED Projekten für Vereine & Kommunen durch die BMUB
Auch im Jahr 2020-2021 wird im Zuge der Nationalen Klimaschutzinitiative die BMUB-Förderung für den Einsatz von LED-Beleuchtung im öffentlichen Bereich fortgesetzt.
- Stromkostenersparnis durch effiziente LED-Lichttechnik
- Reduktion der Investitionskosten durch attraktive Förderquoten
- Anschaffung innovativer und langlebiger LED-Beleuchtung und Steuerungstechnik
- Die intelligente Lichttechnik spart bis zu 80 % CO2-Emissionen
Anteil der Beleuchtung am Strombedarf in Gebäuden
Die Projektlaufzeit beträgt 1 Jahr nach Bewilligungsbescheid. WICHTIG: Keine Ausschreibung vor Bewilligungsbescheid!
Der Fördermittelgeber ist Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Bau. Das Projektmanagement übernimmt der Projektträger Jülich (PTJ).
Alle Informationen zur aktuellen Förderrichtlinie finden Sie hier.
Richten Sie Ihren Antrag an:
Projektträger Jülich (PTJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Klima (KLI)
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
E-mail: ptj-ksi@fz-juelich.de
Tel.: 030 20 19 95 77