Seit dem 01. Januar 2022 ist die neue Förderrichtlinie des BMU über den Projektträger ZUG in Kraft getreten. Alle Informationen erhalten Sie hier.

Förderung von LED Projekten für Vereine & Kommunen durch die BMUB

Gefördert werden Klimaschutzinvestitionen in den technische Anlagen und Gebäuden von Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten, die kurz-, mittel- und langfristig zu einer direkten und nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen führen. Hierzu zählt auch die Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung, sowie Außenbeleuchtung.

Auch im Jahr 2020-2021 wird im Zuge der Nationalen Klimaschutzinitiative die BMUB-Förderung für den Einsatz von LED-Beleuchtung im öffentlichen Bereich fortgesetzt.

  1. Stromkostenersparnis durch effiziente LED-Lichttechnik
  2. Reduktion der Investitionskosten durch attraktive Förderquoten
  3. Anschaffung innovativer und langlebiger LED-Beleuchtung und Steuerungstechnik
  4. Die intelligente Lichttechnik spart bis zu 80 % CO2-Emissionen
Einen besonderen Anreiz zur Umrüstung gibt es für die Anlagen und Gebäude von Kitas, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen (nach SGB 8) sowie Sportstätten (KSJS): Für diese Projekte gelten in 2020-2021 erhöhte Förderquoten von bis zu 40%.

Anteil der Beleuchtung am Strombedarf in Gebäuden

Parkhaus 85
Lager 80
Sporthalle 70
Büro & Verwaltung 50

Die Projektlaufzeit beträgt 1 Jahr nach Bewilligungsbescheid. WICHTIG: Keine Ausschreibung vor Bewilligungsbescheid!

Der Fördermittelgeber ist Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Bau. Das Projektmanagement übernimmt der Projektträger Jülich (PTJ).

Alle Informationen zur aktuellen Förderrichtlinie finden Sie hier.

Richten Sie Ihren Antrag an:

Projektträger Jülich (PTJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Klima (KLI)
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
E-mail: ptj-ksi@fz-juelich.de
Tel.: 030 20 19 95 77

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Author: WELUMA