Viele Tennisvereine sind auf der Suche nach einer Möglichkeit, auf ihren Außenplätzen Flutlicht zu installieren. Gestiegene Material- und Installationskosten schrecken aber die meisten von ihnen schnell wieder ab.

Aus dieser Situation heraus hat der Sportbeleuchtungsspezialist WELUMA ein neues Produkt entwickelt: Klappmasten für Flutlicht. Klappbare Lichtstrahler haben den Vorteil, dass die Leuchtmittel am Boden angebracht werden können.

Monteure brauchen keine Leiter oder gar eine Hebebühne. Außerdem sind die benötigten Fundamente kleiner und damit kostengünstiger. Und schließlich: Um den Klappmast aufzurichten, der über ein Scharnier am Fundament befestigt ist, sind keine schweren Maschinen erforderlich. Er wird einfach hochgeklappt und mit weiteren Schrauben fixiert.

„Der Klappmast steht dem traditionellen konischen Stahlmast in Nichts nach“, betont WELUMA-Chef Lukas Lomberg. „Er bietet mit einem Lichtpunkt von unter zehn Metern sogar eine identische Ausleuchtung der Courts. Man muss also auf nichts verzichten, spart aber im direkten Vergleich Kosten ein.“

Marc Streller vom TC Holthausen bei Düsseldorf kann das bestätigen. Sein Club (elf Plätze, 650 Mitglieder) ließ 2021 fünf Courts mit klassischem Flutlicht ausrüsten. 2023 folgten zwei weitere Plätze, die nun abends mit der LED-Beleuchtung von Klappmasten aus bestrahlt werden.

„Unsere ersten Masten sind neun Meter hoch, die Klappmasten nur acht. Aber Unterschiede in der Beleuchtungsqualität gibt es keine“, urteilt Streller. Was auf die Kosten allerdings schon zutrifft: „Das ältere Flutlichtsystem hat etwa 20.000 Euro pro Platz gekostet, das Neuere mit den Klappmasten nur knapp 15.000 pro Platz.“ Wobei die konkreten Preise nicht allgemeingültig sind. Beim Bau einer Flutlichtanlage „sollte es generell nicht nur um den Preis gehen“, betont WELUMA -Geschäftsführer Lomberg. „Es müssen korrekte Messraster und DIN-Normen ein- gehalten werden“, erläutert er. „Erst dann sind die Gleichmäßigkeit des Lichtes auf dem Platz, eine gute Kontrastschärfe und keine Blendung gewährleistet.“

Bleiben die Fragen nach Bewilligungen und Fördergeldern. „Die magische Grenze liegt bei zehn Metern: Bleiben die Masten und damit die Lichtpunkte darunter, ist keine Baugenehmigung nötig“, so Lomberg. Umweltgutachten sind allerdings manchmal unumgänglich. Um Geld aus unterschiedlichen Fördertöpfen zu bekommen, kann WELUMA beratend zur Seite stehen.

Wie beim TC Holthausen. „Das hat bei uns alles super geklappt“, sagt Marc Streller.

 

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Author: WELUMA